Was ist ein Hitzeaktionsplan?
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte im Gemeinderat den Antrag auf Erstellung eines Hitzeaktionsplanes. Nachdem häufig nachgefragt wurde, was ein Hitzeaktionsplan ist, soll es hier kurz beschrieben werden:
Die zunehmend heißer werdenden Sommer stellen Bürger*innen, Institutionen, Firmen, Vereine usw. vor zunehmend größere Herausforderungen. Das Umweltbundesamt hat deshalb 2012 eine Bund/Länder-Ad-hoc Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Anpassung an die Folgen des Klimawandels (GAK)“ eingesetzt, von dieser wurden „Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit“ erarbeitet:
https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/hap_handlungsempfehlungen_bf.pdf
Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen soll überwiegend in den Kommunen (Städte/Gemeinde und Landkreise) erfolgen. In den Handlungsempfehlungen wird empfohlen:
„Hitzeaktionspläne sind von Ländern bzw. Kommunen individuell zu erstellen, da jeweils die örtlichen Gegebenheiten und hier insbesondere die klimatischen Bedingungen die Basis für die Entwicklung und Umsetzung geeigneter und sinnvoller Maßnahmen darstellen. Die vorliegenden Empfehlungen sollen Hilfe bei der Erstellung solch angepasster Hitzeaktionspläne sein, sie umfassen sowohl kurzfristig umsetzbare Aktivitäten (z.B. Einrichten von Kommunikationswegen) als auch erst längerfristig umsetzbare Aktivitäten (z.B. Stadtplanerische Maßnahmen). Während in einigen Fällen die Implementierung schon weit fortgeschritten ist (z.B. Etablierung des Hitzewarnsystems), geben andere Aktivitäten noch viel Raum für Entwicklung und stellen vor allem eine Herausforderung für die Zukunft dar (z.B. jede zuständige Behörde soll mit diesen Empfehlungen ermutigt werden, selbst bei geringen personellen und finanziellen Ressourcen, die Entwicklung eines Hitzeaktionsplans mit den verfügbaren „Bordmitteln“ voranzubringen, um für den nächsten Hitzesommer besser gewappnet zu sein. Viele der Maßnahmen können kostengünstig umgesetzt werden, da es im Wesentlichen um die Bewusstseinsschärfung für diese Thematik geht, um hierdurch Änderungen von Verhaltensweisen bei den Betroffenen zu bewirken.“
Fazit: Durch einen Hitzeaktionsplan soll die Bevölkerung vor sich abzeichnenden, häufiger wiederkehrenden, extremen Hitzeereignissen akut gewarnt und langfristig möglichst geschützt werden, sowohl kurzfristige (z.B. Abschattung, öffentlich zugängliche Getränke) als auch langfristige Maßnahmen (angepasste Stadtplanung) sind dazu erforderlich.
Im Gemeinderat wurde am 20.11.2018 folgender Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung wird beauftragt, die mit geringem Aufwand verbundenen Maßnahmen umzusetzen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die Aufstellung eines Hitzeaktionsplans auf Landkreis-Ebene anzuregen. Für umfangreichere Maßnahmen auf kommunaler Ebene (z.B. Satzungen, Förderprogramme) sind separate Beschlussfassungen notwendig“
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