Schutz der öffentlichen Wasserversorgung – Ablehnung der geplanten Änderung im bayerischen Wassergesetz

Aufgrund des Gesetzesverfahrens mit denkbarer Verabschiedung des geänderterten Wassergesetztes am Mittwoch, 10. Dezember 2025 reicht die Grüne Fraktion einen Dringlichkeitsantrag zur Behandlung im Hauptausschuss am 9. Dezember 2025 ein: hier geht es zum Antrag: 2025-12-08_Dringlichkeitsantrag Wasser

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Veitshöchheim, 08.12.2025

Dringlichkeits-Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für den Gemeinderat Veitshöchheim zur Behandlung im Hauptausschuss am 09.12.2025

Schutz der öffentlichen Wasserversorgung – Ablehnung der geplanten Änderung im Bayerischen Wassergesetz

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jürgen Götz

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt den dringlichen Antrag, dass der Gemeinderat Veitshöchheim folgenden Beschluss fasst:

Beschlussvorschlag:

1. Der Gemeinderat Veitshöchheim stellt sich klar gegen die in der Begründung der Novelle zum Bayerischen Wassergesetz formulierte Änderung des Begriffs der öffentlichen Wasserversorgung. Danach soll die unternehmerische Betätigung privatwirtschaftlicher Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht – etwa bei der Zurverfügungstellung von Flaschenwasser im Krisenfall – als Teil der öffentlichen Trinkwasserversorgung gelten.

2. Der Gemeinderat Veitshöchheim stellt fest:Die öffentliche (Trink-)Wasserversorgung als leitungsgebundene, dauerhaft gesicherte und zuverlässige Versorgung der Bevölkerung mit Wasser in Trinkwasserqualität ist und bleibt eine Aufgabe der kommunalen Wasserversorger. Sie stellt eine zentrale Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge gemäß Art. 83 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung dar und darf nicht verwässert oder privatisierungsanfällig gemacht werden.

3. Der Gemeinderat Veitshöchheim fordert die Bayerische Staatsregierung auf, die geplante Änderung im Bayerischen Wassergesetz zurückzunehmen und die kommunale öffentliche Wasserversorgung unverändert zu schützen.

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss der Staatsregierung, den zuständigen Landtagsausschüssen sowie – falls üblich – dem Gemeindetag zu übermitteln.

Begründung:

Zweieinhalb Jahre nach dem versuchten Angriff auf die bayerische Trinkwasserversorgung durch kurzfristige Änderungen im Landesentwicklungsplan, der dank des massiven Drucks aus den bayerischen Kommunen in letzter Minute verhindert werden konnte, steht die öffentliche Wasserversorgung erneut unter Beschuss.
Durch eine Änderung in der Novelle zum Bayerischen Wassergesetz sollen die Rechte auf Wasserentnahmen zum Zweck der öffentlichen Wasserversorgung aufgeweicht werden. Der Entwurf – der bereits am 10. Dezember in 2. Lesung im Landtag zur Abstimmung steht – sieht in der Begründung von Art. 31 vor, die unternehmerische Betätigung zur Sicherung der Versorgung mit Lebensmitteln (z. B. Zurverfügungstellung von Flaschenwasser) von „privatwirtschaftlichen Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht“ vom Begriff der öffentlichen  Trinkwasserversorgung abzudecken. Diese Formulierung leistet der Diskussion um die Privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung in Bayern wieder Vorschub. Die Folgen für den Vollzug des Wasserrechts und die kommunale Aufgabenstellung sind aus unserer Sicht aktuell unabsehbar.

Mit freundlichen Grüßen
Christina Feiler
Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen

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