Antrag auf Glyphosat-freie Bewirtschaftung von gemeindeeigenen Grundstücken:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Götz,
wir beantragen für die nächste Sitzung des Gemeinderates dass die Gemeinde Veitshöchheim
- auf ihren eigenen Grundstücken nur noch Glyphosat-freie Bewirtschaftung duldet,
- dies als Bedingung in die Pachtverträge mit Pächtern aufnimmt und
- dies auch selbst als Bedingung bei der Bewirtschaftung ihrer Grundstücke berücksichtigt, und zwar gleichermaßen bei Bewirtschaftung durch den gemeindlichen Bauhof wie auch bei Auftragsvergabe an externe Auftragnehmer und Subauftragnehmer.
Das heißt also:
Die Gemeinde Veitshöchheim verzichtet ab sofort bzw. zum baldmöglichsten Termin bei allen Flächen unter ihrer Bewirtschaftung auf den Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat. Private Unternehmen, die Aufträge von der Gemeinde Veitshöchheim zur Pflege von Grün-, Sport- und Verkehrsflächen erhalten, werden entsprechend auf einen Glyphosat-Verzicht vertraglich verpflichtet. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.
Beim Abschluss neuer Pachtverträge wird eine Klausel eingefügt, mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht von Glyphosat-haltigen Mitteln auf diese Flächen verpflichtet. Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.
In der gemeindlichen Öffentlichkeitsarbeit und bei Anfragen wird nachdrücklich auf das geltende Anwendungsverbot Glyphosat-haltiger Mittel auf befestigten Flächen hingewiesen und der Zugang zu Informationsquellen hinsichtlich einer pestizidfreien Pflege von Haus- und Kleingärten vermittelt.
Unter Beteiligung fachbezogener Behörden wird für alle kommunalen Grün- und Verkehrsraumflächen ein Pflegekonzept erstellt, das eine Bewirtschaftung ohne Glyphosat und weitgehend ohne andere Pestizide ermöglicht. Dafür soll auf die Erfahrung anderer Kommunen sowie sonstige Expertise (u.a. aus Umweltverbänden) zur Umsetzung einer pestizidfreien Grünflächenpflege zurückgegriffen werden.
Begründung:
Glyphosat ist ein Totalherbizid. Es stellt ein Gesundheitsrisiko für die gesamte Natur dar – einschließlich Mensch und Tier. Für Pflanzen ist es gewollt tödlich. Glyphosat gefährdet die biologische Vielfalt und nimmt Insekten und Vögeln die Lebensgrundlage.
Die Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Die aktuelle Einstufung von Glyphosat durch die IARC bestätigt frühere Hinweise auf eine Kanzerogenität (krebserregende Wirkung) und Genotoxizität (Erbgutschädigung) des Wirkstoffs.
Einige Bundesländer (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen) haben in Reaktion auf die IARC-Einstufung Erlasse gegen die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Glyphosat-Anwendungen auf Nichtkulturland (u.a. im kommunalen Bereich) verfügt.
Bereits 2013 hat sich der Bundesrat für ein Verbot Glyphosat-haltiger Herbizide für den Haus- und Kleingartenbereich ausgesprochen. Zudem haben einige Baumarkt-Ketten wie OBI, toom, Hornbach, Bauhaus und Globus beschlossen, Glyphosat-Produkte aus ihrem Sortiment zu nehmen.
Der Landkreis Würzburg verzichtet schon seit Jahren bei der Pflege von Außenflächen seiner Einrichtungen auf den Einsatz von Herbiziden und verbietet den Einsatz von Glyphosat jetzt auch auf seinen Pachtflächen.
Im Übrigen möchten wir darauf hinweisen, dass inzwischen über 80 Kommunen den Einsatz von Glyphosat auf ihren Flächen ablehnen.
Die Gemeinde Veitshöchheim nimmt dieses Handeln zum Vorbild und möchte mit diesem Beschluss gemäß dem Vorsorgeprinzip ihrer Mitverantwortung für den Gesundheitsschutz ihrer Bürgerinnen und Bürger gerecht werden.
Unabhängig von der Frage nach gesundheitlichen Risiken ist ein Verzicht des Glyphosat-Einsatzes auch in der Landwirtschaft aus ökologischen Gründen geboten.
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