In Europa gilt seit Kurzem Wahlalter 16.
Auch in 11 Bundesländern gilt Wahlalter 16, in Bayern noch nicht. Wir Grünen unterstützen deshalb das Volksbegehren zur Einführung des Wahlalters ab 16 für die Landtags- und Kommunalwahl in Bayern.
denn:
Wahlrecht ist ein Grundrecht!
Die Grundsätze der allgemeinen und gleichen Wahl (Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz) enthalten keine starren
Altersgrenzen. Das Wahlrecht ist ein Recht, das allen Bürger*innen unabhängig davon zusteht, ob es tatsächlich
ausgeübt wird oder nicht. Der Ausschluss vom Wahlrecht durch nicht von jedermann erfüllbaren
Voraussetzungen und aus politischen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen ist laut der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts nicht gestattet. 2019 gab es die letzte große Änderung im Wahlrecht, die voll
betreuten Behinderten ebenso wie Straftätern, die wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Klinik
untergebracht sind, das Wahlrecht zuerkannte. Der generelle Wahlausschluss war zuvor vom
Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden.
links zur homepage Volksbegehren: https://vote-16.de/
Stände für Information und Unterschrift:
Freitag, 16.06., 9:00 bis 13:00 Uhr, gegenüber Grüner Markt
Sonntag, 18.06., 8:00 bis 11:00 Uhr, Danziger Platz
Freitag, 23.06., 9:00 bis 13:00 Uhr, gegenüber Grüner Markt fällt aus
Sonntag, 25.06., 8:00 bis 11:00 Uhr, Danziger Platz
bitte für evtl. Änderungen kurzfristig unter Termine nachschauen!
Nur ein Argument (von vielen) für Wahlrecht ab 16:
mit 16 sind Jugendliche noch in der Schule, lernen z,B. in Sozialkunde das politische System mit dem Wahlrecht kennen. Sie erfahren dabei, wie wichtig es ist wählen zu gehen, doch dann dauert es Jahre bis sie wirklich wählen dürfen. Dürfen sie es dann, haben sie Vieles vergessen und haben längst andere Interessen.
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