Der Antrag wurde zwar nicht explizite angenommen, doch bereits in der Beschlussvorlage war er erweitert worden zum Antrag auf Einrichtung eines Ökokontos (so auch der Titel des Tagesordnungspunktes). Zwar ist die Zielrichtung eines Ausgleichsflächenkatasters und eines Ökokontos erst einmal unterschiedlich. Das Ökokonto ist in die Zukunft gerichtet, um Flächen zu sichern und aufzuwerten, um für die Zukunft Ausgleichsflächen für Baumaßnahmen zu haben. Das Ausgleichsflächenkataster dagegen hält fest, welche Ausgleichsflächen bereits vorhanden sind. Doch wenn beides zusammen betrachtet wird ist es umso erfolgreicher, da dann für das Ökokonto gezielt nach Flächen gesucht werden kann, die das vorhandene Ausgleichsflächennetz ergänzen. Wenn dann noch die vorhandenen Biotope hinzugefügt werden, kann ein Biotopverbund entstehen, der den einzelnen Flächen eine optimale Wirkung verschafft. Unser als nächstes geplanter Antrag auf die Einführung eines Ökokontos hat sich somit erübrigt.
Hier unser Antrag auf Erstellung eines Katasters für Ausgleichsflächen (Ökoflächen-Kataster) :
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, dass die Gemeinde Veitshöchheim ein
Kompensations-Kataster mit Ausgleichsflächen und Ersatzmaßnahmen (Ökoflächen), die dafür in Anspruch genommenen Flächen aus großen Eingriffsprojekten und aus der Bauleitplanung erstellt, pflegt und öffentlich zugänglich macht.
In diesem Kataster sollen alle oben genannten Flächen laufend dokumentiert und aktualisiert werden – mit einem beschreibenden Teil zu folgenden Aspekten:
- Lage, Flurnummer(n), Fläche, Beschreibung (z.B. Habitattyp)
- Schutzstatus (z.B. Landschaftsschutz- u. Naturschutzgebiet, Naturdenkmal, Biotop, Flora-Fauna-Habitat)
- Beschreibung / Ausführung der Ausgleichs-/Ersatzmaßnahme
- Zuordnung zum Eingriffsprojekt mit Datum und Verursacher
- Unterhaltungspflichten
- Unterhaltungspflichtiger bzw. dessen Beauftragter/Ausführender
- Unterhaltungszeitraum– sowie einem Kartenteil mit
- den einzelnen Kartenausschnitten
- sowie einer Gesamtkarte
Begründung:
Wie gesetzlich vorgeschrieben, werden bei Bautätigkeiten mit Flächenversiegelung auch in Veitshöchheim Ausgleichsflächen und Ersatzmaßnahmen ausgewiesen. Um für die Bürger der Gemeinde nachvollziehbar zu machen, dass die Ausgleichsflächen und Ersatzmaßnahmen auch noch nach Jahren den geforderten ökologischen Standard erfüllen, ist eine öffentlich zugängliche Liste die am besten geeignete Maßnahme.
Anhand eines entsprechenden, öffentlich zugänglichen Katasters lässt sich auch nachverfolgen, ob die ökologischen Ausgleichsflächen tatsächlich ortsnah umgesetzt, oder ob auf weiter entfernte Ausgleichsflächen zurückgegriffen wurde, wie es nach dem Inkrafttreten des novellierten Bauplanungsrechts aus dem Jahr 1998 ebenfalls möglich ist. Für die Bürger*innen bedeutet ein öffentlich zugängliches Kataster Zusammenhänge zwischen Flächenverbrauch auf der einen Seite und Schutz der Natur durch ökologische Ausgleichsmaßnahmen auf der anderen Seite selbst beurteilen zu können und ökologische Ausgleichsmaßnahmen und deren Entwicklung kennen und schätzen lernen zu können.
Mit einem Ökoflächenkataster, das fortgeschrieben wird, kann somit zum einen der Überblick besser bewahrt und können Pflegemängel einfacher entdeckt werden (Beispiele aus anderen Gemeinden: radikaler Hecken-Kurzschnitt, ungeeignete Standortwahl für Streuobst-Bäume, dauerhaft mit Stricken fixierte Jungbäume, versehentliche Mehrfachwidmungen).
Das Ökoflächen-Kataster hilft:
– den Überblick zu bewahren, besonders für spätere Gemeinderät*innen, aber auch für neue Mitarbeiter*innen der Gemeinde
– schnell die passenden Flächen für sinnvolle Ausgleichsmaßnahmen zu finden,
– die Umsetzung und Pflege von beschlossenen Ausgleichsmaßnahmen zu überwachen und
– (versehentliche) Mehrfachwidmungen zu vermeiden.
Die Datensammlung im Fachinformationssystem Naturschutz FIS-Natur der Landesanstalt für Umweltschutz LfU mit dem öffentlich zugänglichen Portal FIN-WEB reicht für diesen Zweck nicht aus und ist zudem kaum bekannt.
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