Einwendungen gegen die B26n

Der Grüne Ortsverband wendet sich schon seit seiner Gründung vor über 25 Jahren gegen die B26n. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hat der Ortsverband nun folgende Einwendungen geschrieben:

 

Einwendung gegen den Bau der B26n / Bauabschnitt 1

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit machen wir Einwendungen im Planfeststellungsverfahren für den Bauabschnitt 1 der B26n geltend.

Die B26n, früher „Westumgehung“ genannt, geht zurück auf Planungen aus den 80er Jahren, als der Glaube an ein grenzenloses Wachstum in der heimischen Wirtschaft vorherrschte. Die ökologischen Folgen dieses Denkens haben uns deutlich klar gemacht, dass eine Wirtschaft nur nachhaltig funktionieren kann.

Im September 2016 hat die Bundesrepublik Deutschland das Pariser Klimaschutzabkommen ratifiziert. Am 24. März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil gefällt, in dem es das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung von 2019 teilweise für verfassungswidrig erklärt hat (siehe 1 BvR 2656/18, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20, 1 BvR 288/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 78/20). In der zugehörigen Pressemitteilung heißt es:

„Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz. Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.“ [1] 

In der Studie „CO2-neutral bis 2035: Eckpunkte eines deutschen Beitrags zur Einhaltung der 1,5-°C-Grenze“ des Wuppertal-Instituts von Oktober 2020[2] wird aufgezeigt, wie das vom Bundesverfassungsgericht zugrunde gelegte 1,5 °C-Ziel erreicht werden kann. Auf S. 74 ff wird zur Einhaltung des 1,5 °C-Ziels gefordert, den PKW-Verkehr bis 2035 um die Hälfte zu reduzieren.

Natürlich sind auch andere Möglichkeiten der CO2- Einsparung vorhanden, aber der Verkehr muss sicher einen beträchtlichen Teil davon übernehmen, die anderen Sektoren können dies nicht alleine leisten. Ein mehr an Verkehr ist damit nicht vereinbar. Im Gegenteil muss der Individualverkehr verringert und Personen- und Transportverkehr reduziert und auf die Schiene verlagert werden.

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind die handelnden politischen Akteur*innen gezwungen, Maßnahmen zu ergreifen. Hieraus ergibt sich die hohe Wahrscheinlichkeit einer erheblichen Reduzierung des PKW-Verkehrs bis 2035.

Der Bau der B26n stellt somit einen Verstoß gegen § 13 Klimaschutzgesetz dar, in dem es heißt:

„Die Träger öffentlicher Aufgaben haben bei ihren Planungen und Entscheidungen den Zweck dieses Gesetzes und die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele zu berücksichtigen.“ 

Außer den, aus Klimaschutzurteil des Verfassungsgerichtes und Klimaschutzgesetz der Bundesregierung sich ergebenden Gründen ist eine Beendigung der Planung der B26n auch noch aus weiteren Gründen erforderlich:

Die B26n führt zu einer weiteren Versiegelung, durchschneitet Trinkwassereinzugsgebiete und wertvolle Naturflächen, zerstört Bodendenkmäler und Erholungsgebiete. Außerdem müssen bei dieser Maßnahme Bäume gefällt werden, die  zum Klimaschutz als Ausgleich für die CO2 Belastung dringend gebraucht werden. 

Wir fordern deshalb die Einstellung des Planfeststellungsverfahrens und die Beendigung aller Planungen zum Bau der B26n. Das für den Bau vorgesehene Geld wird für nachhaltigen Verkehr dringend gebraucht, um die Klimaschutzziele erreichen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Labisch                                                                              Günter Thein

Vorsitzende                                                                                      Vorsitzender

 

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