Auf Unverständnis stößt die Ablehnung des grünen Antrags auf Änderung der Ortsgestaltungssatzung bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Mit dem Antrag war beabsichtigt, mehr Solaranlagen im Altort von Veitshöchheim zu ermöglichen.
Bisher sind Solaranlagen im Altort nur erlaubt, wenn sie nicht von der Straße aus zu sehen sind:
Auszug aus §5 der Satzung:
Argumentiert wurde vom Bürgermeister und Gemeinderätinnen und Gemeinderäten, dass meistens der Giebel an der Straße zu sehen ist und somit genügent Flächen für Solaranlagen zur Verfügung stehen. Da aber häufig drei Seiten von der Straße einsehbar sind, führt dies nach Meinung der grünen Fraktion dazu, dass Anträge erst gar nicht gestellt werden. Ein fatales Zeichen in die Bevölkerung. Öffentlich wird immer betont, wie wichtig Klimaschutzmaßnehmen sind, wird es aber konkret, dann wird gekniffen.
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