hier ist eine Mitteilung aus dem Bundes-Wirtschaftsministerium. In der Regierung wurden wesentliche Erleichterung für den Bau von PV-Anlagen beschlossen, siehe dazu unten. Bitte die Information auch weitergeben, sie wurden von vielen schon „sehnsüchtig“ erwartet.
Erleichterungen beim Ausbau von Photovoltaik
Steuerliche Entlastungen und Bürokratieabbau unterstützen vielleicht auch Sie beim Einbau einer PV-Anlage:
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Klarstellung, dass Balkonsolaranlagen keine Abschaltvorrichtungen benötigen,
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Neue PV-Anlagen bis 25 kWpeak brauchen keine Steuerungseinrichtung bzw. Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 70% mehr. Für Altanlagen wird die sogenannte 70% – Regelung bis 7 kWp ab 1.1.2023 komplett aufgehoben.
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Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit PV-Anlagen bei Einfamilienhäusern und Nebengebäuden bis 30 kWp werden von der Einkommenssteuer freigestellt
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Auch in Mehrfamilienhäusern werden Einnahmen und Entnahmen aus PV-Anlagen sogar bis zu 100 kWp von der Einkommenssteuer freigestellt (15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit)
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Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass PV zwar wirtschaftlich ist, aber große Profite damit dezentral nicht zu machen sind. Aufwändige Steuererklärungen entfallen!
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Für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen für Wohnungen und öffentliche Gebäude, sowie zugehöriger Komponenten und Speicher wird ein Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer eingeführt.
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Lohnsteuerhilfevereine dürfen künftig Arbeitnehmer*innen weiter steuerlich beraten, wenn sie in eine PV-Anlage investiert haben.
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