als Hauptfahrradroute nach dem Fahrradroutenkonzept

Radfahrer*innen warten bereits lange darauf, dass die Lindentalstraße ausgebaut und damit Fahrradfreundlicher wird. Nach dem 2017 vom Gemeinderat beschlossenen Radroutenkonzept soll die Lindentalstraße nach der Sanierung eine der Hauptfahrradrouten für Veitshöchheim werden.

Ein umfassender Bericht zur Sanierung der Lindentalstraße findet sich auf dem Veitshöchheim-blog und muss deshalb hier nicht wiederholt werden. Vielen Dank an Herrn Gürz https://www.veitshoechheim-blog.de/2023/10/gemeinderat-lindentalstrasse-soll-2024-bis-2027-fur-7-8-millionen-euro-ausgebaut-werden-schutzstreifen-fur-bergwarts-fahrende-radfahrer-vorgesehen.html

Angesichts der Bedeutung der Lindentalstraße als zukünftige Radroute nach dem Radroutenkonzept der Gemeinde wird hier nur ergänzend auf diesen Aspekt eingegangen. Im Vorfeld wurde eine Stellungnahme des ADFC (Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs) eingeholt. Hier finden Sie die: Stellungnahme ADFC vom 7.7.2023 zu Radverkehr bei Ausbau Lindentalstraße

In der Gemeinderatssitzung wurden drei Varianten für den Ausbau vorgestellt:

Variante 1: Schutzstreifen für Radfahrer auf die gesamte Länge
Variante 2: Kombination aus Schutzstreifen und Gehweg mit Radfahrern frei
Variante 3: Kombination aus Schutzstreifen und Fahrradstraße

Eine wichtige Information war, dass es bei allen drei Varianten gleich viele Parkplätze geben wird!

Das Ingeneurbüro und dann auch die Mehrheit des Gemeinderates sprachen sich für die Variante 1 aus. Die Grüne Fraktion dagegen für die Variante 3. Am Vortag der Sitzung hatte Fraktionsvorsitzende Feiler noch eine email an Gemeinderat, Bürgermeister und Verwaltung geschickt, in der die Präferenz für Variante 3 erklärt wurde.

hier ist die email:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Kolleg:innen im Gemeinderat, sehr geehrte Mitarbeiter im Tiefbauamt,

Da wir erst jetzt mit den öffentlichen Unterlagen die Möglichkeit hatten die Planungsvarianten auch unseren Experten für Radverkehr vorzulegen, haben wir uns diese Unterlagen nochmal genauer angeschaut und möchten noch weitere Argumente für eine Fahrradstraße in die Diskussion bringen, ich bitte daher nochmal um Beachtung:

Allgemein haben Fahrradstraßen den Vorteil, dass diese die Sichtbarkeit und die Sicherheit des Radverkehrs deutlich erhöhen, weil aufgrund der Markierungen und der Widmung als Fahrradstraße deutlich gemacht wird, dass das Fahrrad für DIESE Straße „Vorfahrt“ genießt. Aufgrund der geänderten Vorfahrtslage an Kreuzungen erhöht sich zwar der Markierungsaufwand, aber dafür haben bergwärts und talwärts fahrende Radfahrer:innen einen sehr großen Vorteil, dass rechts vor links nicht mehr gilt und somit nicht an jeder Einmündung angehalten werden muss. Dies ist gerade für talwärts fahrende Radfahrer enorm wichtig, da insbesondere bei schlechter Witterung für Radfahrer häufiges Abbremsen sehr schwierig ist, mehr  als für KFZ. 
Schutzstreifen, gerade in Ihrer Minimalausführung von 1,25m und mit der Regelbreite von 1,5m steigern die für eine Förderung des Radverkehrs essentielle subjektive Sicherheit nicht, denn die Markierung suggeriert den KFZ Fahrern, dass bei Überholung links der Schutzstreifen noch ausreichend Breite vorhanden ist, was häufig zum Überholen mit weniger als dem Mindestabstand von 1,5m führt. Die Auswertung der bestehenden Schutzstreifen in der Stadt Würzburg nach einigen Jahren der Nutzung haben auch nach Rückmeldung der Radfahrenden vor Ort dazu geführt, dass diese Führungsform in Zukunft beim Ausbau des Radnetzes wegen dieser Problematik vermieden wird. 
Bei der in Arbeit befindlichen Neuauflage der Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA 2023/2024) wird auch zukünftig nicht erlaubt weniger als die Regelbreite von 1,5m zu verwenden.
Siehe Anlage

Abwägung der Argumente aus den Unterlagen:
In der Fahrradstraße soll der Radverkehr dominieren, für die sowohl berg- als auch talwärts fahrenden Radfahrer ist hier eine hohe Sicherheit gegeben, wenn die Fahrradstraße vom restlichen Verkehr als solche angenommen wird. Ob dies eintrifft, ist fraglich.

=> Die Beobachtungen des Einführen von Fahrradstraßen in Würzburg und anderen Kommunen Deutschlandweit, zeigt, dass die Fahrradstraßen nach einer Eingewöhnungsphase des Verkehrs auch immer gut angenommen werden und vom KFZ Verkehr beachtet werden. Dies ist umso stärker, je besser die Markierung ist (wie auch in der Vorlage vorgeschlagen). Dementsprechend ist fraglich auf welchen Fakten diese Aussage steht?!
+ Radfahrer dürfen nicht behindert werden

– Der Beschilderungsaufwand ist bei dieser Variante am höchsten (Schilderwald). 

=> Hier ist eindeutig eine Abwägung mit dem Aufwand einer erhöhten Beschilderung vs eines deutlichen attraktivitätsgewinns und der Sicherheit von Radfahrenden OHNE große Einschränkungen des MIVs.

– Aufgrund der steilen Geländeverhältnisse stellt sich grundsätzlich die Frage, ob der Radverkehr in diesem Bereich den Aufwand zur Einrichtung einer Fahrradstraße rechtfertigt

=> Die deutliche, sehr deutliche Zunahme des E-Bikes Anteils negiert in den meisten Fällen mittlerweile die Nachteile von Steigungen

– Hinsichtlich des steilen Längsneigung der Lindentalstraße ist eine rote Fahrbahnbeschichtung bezüglich seiner glatten Oberfläche vor allem bei Nässe problematisch. 

=> Verwendung von Rotem Asphalt oder verringerter Breite der Kreuzungsmarkierung können das Problem lösen.

– Der rote Asphalt sorgt auf lange Zeit für hohe Unterhaltungskosten. Dieser ist bei Straßen- oder Kanalsanierungen wiederherzustellen.
– Der Fahrradverkehr ist in der Lindentalstraße nicht die vorherrschende Verkehrsart. Ob dies „alsbald zu erwarten ist“, ist fraglich. 

=> Nach der Reform der StVO und der VwV dazu gibt es die Möglichkeit die Einrichtung einer Fahrradstraße nicht nur mit der vorherrschenden Verkehrsform zu begründen sondern auch, wenn die Fahrradstraße Teil einer Fahrradachse im Radkonzept ist

– Durch die Fahrradstraße wird eine Scheinsicherheit vermittelt. Dies ist insbesondere bei den höheren Geschwindigkeiten der Radfahrer talwärts problematisch. 

=> Problematisch ist auch das nötige Abbremsen von Radfahrern talwärts bei bestehender Rechts vor Links Regelung, Tempo 30 Beschränkung, Sichtbarmachung des Radverkehrs (viel Stärker als bei Schutzstreifen) und Vorrang des Radverkehrs erhöhen eher die Sicherheit! Denn einfahrende KFZ müssen verstärkt auf den Radverkehr achten bei geänderter Vorfahrtsregel.

 

=====> Allgemein ist diese Straße ja als RADACHSE gedacht und soll im Gegensatz zur Parallelstraße möglichst attraktiv für den Radverkehr sein. Dies führt auch zu einer Verlagerung des Radverkehrs auf die Radachse und somit zu einer Verflüssigung des MIV auf anderen Straßen. Dies funktioniert aber nur bei einer möglichst attraktiven Gestaltung der Radachse ergo Fahrradstraße.

Eine Fahrradstraße ist auch immer eine gute Möglichkeit das Bewusstsein für Radverkehr im Ort zu steigern und gleichzeitig möglichst wenig Einschränkungen für den MIV in der gleichen Straße zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen:

Christina Feiler

 

Christina Feiler
Bezirksrätin und Stellv. Behindertenbeauftragte
Gemeinderätin und Behindertenreferentin Veitshöchheim
Bündnis90/Die Grünen-Textorstraße 14

97070 Würzburg

christina.feiler@gruene-bezirkstag-unterfranken.de
Instagram: feiler7christina

 

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