Volksbegehren „Grundrecht auf Bildung ernst nehmen – Studienbeiträge abschaffen“

Erweiterung der Eintragungszeiten

Die Grünen in Veitshöchheim beantragten die Erweiterung der Öffnungszeiten des Rathauses um allen Interessierten die Möglichkeit zur Eintragung zu geben.

Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde oder auf der homepage der Gemeinde ob und wie die Eintragungszeiten verändert wurden.

Hier der Antrag der veitshöchheimer Grünen:

Die FRAKTION  BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragt die Erweiterung der Eintragungsmöglichkeit für das Volksbegehren „Grundrecht auf Bildung ernst nehmen -Studienbeiträge abschaffen“ 

Am 17. Januar beginnt die Eintragungsfrist für das Volksbegehren, auf der homepage der Gemeinde sind die Möglichkeiten zur Eintragung zu erfahren.  Wie dabei zu sehen ist, genügen die Zeiten nicht den gesetzlichen Voraussetzungen. Die Grüne Fraktion beantragt deshalb die entsprechende Erweiterung der Eintragungsmöglichkeiten. 

Rechtsgrundlage ist das Landeswahlgesetz und dort der Art. 68
Es heißt im Absatz 2:
„Die Gemeinden sind verpflichtet, die Eintragungslisten für die Dauer der Eintragungsfrist zum Eintrag der Unterzeichnungserklärung bereitzuhalten. Die Eintragungsräume und -stunden sind so zu bestimmen, dass jede stimmberechtigte Person ausreichend Gelegenheit findet, sich an dem Volksbegehren zu beteiligen.“

Präzisiert ist dies in der Landeswahlordnung und zwar im § 79

Dort heißt es:
„Die Eintragungslisten sind während der Dauer der Eintragungsfrist mindestens wie folgt auszulegen:
1. an den Werktagen von Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr,
2. an den Werktagen von Montag bis Donnerstag von 13 Uhr bis 16 Uhr,
3. an einem Werktag von Montag bis Freitag bis 20 Uhr,
4. an einem Samstag oder Sonntag zwei Stunden und
5. an gesetzlichen Feiertagen zwei Stunden; auf diese Auslegung kann vorbehaltlich Satz 2 verzichtet werden, wenn die Eintragung an einem weiteren Samstag oder Sonntag zwei Stunden oder an einem weiteren Werktag bis 20 Uhr ermöglicht wird. Beginnt oder endet die Eintragungsfrist an einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so sind die Listen an diesem Tag mindestens vier Stunden auszulegen. In jedem Eintragungsraum sind so viele Listen auszulegen, dass längere Wartezeiten vermieden werden.“
 

Wie daraus zu sehen ist, genügen die Öffnungszeiten im Veitshöchheimer Rathaus in den Punkten 3 und 4 nicht den gesetzlichen Erfordernissen.

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