Antrag auf Erstellung eines Hitzeaktionsplanes für Veitshöchheim:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Götz,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Erstellung eines Hitzeaktionsplanes für Veitshöchheim.
Begründung:
Die zunehmend heißer werdenden Sommer stellen Bürger*innen, Institutionen, Firmen, Vereine usw. vor zunehmend größere Herausforderungen.
Das Umweltbundesamt hat deshalb 2012 eine Bund/Länder-Ad-hoc Arbeitsgruppe „Gesundheitliche Anpassung an die Folgen des Klimawandels (GAK)“ eingesetzt, von dieser wurden die „Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit“ erarbeitet und liegen in der Version 1.0, Stand 24. März 2017 vor:
https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/hap_handlungsempfehlungen_bf.pdf ).
Eine Anfrage durch Kerstin Celina (MdL) bezüglich Hitzeaktionsplänen beim Bayrischen Gesundheitsministerium ergab folgendes:
„In Bayern ist das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zentraler Ansprechpartner für fachliche Fragen im Zusammenhang mit Klimawandel und Gesundheit, hierunter fallen auch medizinische Fragen im Kontext Hitze und Gesundheit. Das LGL koordiniert ferner Forschung im Bereich von Klimawandel und Gesundheit. Aktuell zu nennen wäre hier das Verbundprojekt Klimawandel und Gesundheit, das gemeinsam von Umwelt- und Gesundheitsministerium finanziert wird. Ergebnisse dieser Forschung können später ggf. auch in die Weiterentwicklung von Hitzeaktionsplänen einfließen. Das LGL fördert ferner den fachlichen Austausch der Akteure durch die Veranstaltung von Fachtagungen, zuletzt der Fachtagung zu Klimawandel und Gesundheit am 12.07.2018. Den interessierten Einrichtungen stehen darüber hinaus umfangreiche Informationen und Hilfestellungen auf den Websites des LGL und des BMUB zur Verfügung.
Wie die Autoren der von Ihnen zitierten Handlungsempfehlung des BMUB in der Einleitung selbst zutreffend schreiben, erfolgt die Umsetzung in den einzelnen Ländern im Wesentlichen auf kommunaler Ebene. Das Gesundheitsministerium erhebt keine Daten, welche Kommunen welche Hitzeaktionspläne bereits erstellt oder in Planung haben. Der Sachstand kann sich laufend ändern und hat keine Konsequenzen für staatliches Handeln, da es sich um freiwillige Maßnahmen im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung handelt.“
Die Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen müssen kommunal an die Gegebenheiten angepasst werden.
Hier das Fazit aus den Handlungsempfehlungen:
„Hitzeaktionspläne sind von Ländern bzw. Kommunen individuell zu erstellen, da jeweils die örtlichen Gegebenheiten und hier insbesondere die klimatischen Bedingungen die Basis für die Entwicklung und Umsetzung geeigneter und sinnvoller Maßnahmen darstellen. Die vorliegenden Empfehlungen sollen Hilfe bei der Erstellung solch angepasster Hitzeaktionspläne sein. Zusätzlich zu diesen Handlungsempfehlungen dienen auch Anregungen aus der Praxis (Infobox 2).
Infobox 2: Ein Beispiel zur Umsetzung aus der Praxis
Einzelne Ansätze zur Aktionsplanung bei Hitzeereignissen gibt es in Deutschland bereits. Im Bundesland Hessen wurde beispielsweise als Reaktion auf den Hitzesommer 2003 eine Arbeitsgruppe zur Gesundheitsprävention bei Hitzeperioden eingerichtet, die Maßnahmenempfehlungen für die Pflege (siehe Weiterführende Literatur zu weiteren hilfreichen Hinweisen) oder allgemeine Verhaltenstipps für Hessen erarbeiteten. Teilgenommen haben unter anderem das hessische Sozialministerium, die Ebene der Regierungspräsidien, einige kommunale Gesundheitsämter, der DWD und Vertreter des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, der AOK und der kassenärztlichen Vereinigung.
Für eine nachhaltige Hitzeaktionsplanung müsste ein entsprechend ausgerichtetes und zusammengesetztes Fachgremium gemäß den Empfehlungen zum Kernelement I eingerichtet und verstetigt werden. Zurückgehend auf ein Ergebnis aus der vorgenannten Arbeitsgruppe wurde in Hessen eine weitere Warnstufe etabliert. So wird bei Hitzeperioden die sogenannte Warnstufe 2 ausgerufen, wenn der DWD vor extremer Hitzebelastung warnt oder für mindestens drei Tage in Folge eine starke Hitzebelastung besteht. Bei Erreichen der Warnstufe 2 gibt das Hessische Ministerium für Soziales und Integration eine Pressemitteilung heraus (siehe https://soziales.hessen.de/presse/pressemitteilung/hitzewarnstufe-2-wird-morgenerreicht), die nicht nur die stationäre Pflege, sondern die Allgemeinbevölkerung einschließlich der Pflegebedürftigen und älteren Menschen anspricht. Auch wird dabei auf Tipps zum Verhalten bei extremer Hitze und zu Sonnenschutzmaßnahmen verwiesen.
Die vorliegenden Handlungsempfehlungen umfassen sowohl kurzfristig umsetzbare Aktivitäten (z.B. Einrichten von Kommunikationswegen, Handlungsfeld III) als auch erst längerfristig umsetzbare Aktivitäten (z.B. Stadtplanerische Maßnahmen, Handlungsfeld VII). Während in einigen Fällen die Implementierung schon weit fortgeschritten ist (z.B. Etablierung des Hitzewarnsystems, Handlungsfeld II), geben andere Aktivitäten noch viel Raum für Entwicklung und stellen vor allem eine Herausforderung für die Zukunft dar (z.B. Einrichtung eines zeitnahen Monitorings, Handlungsfeld VIII).
Jede zuständige Behörde soll mit diesen Empfehlungen ermutigt werden, selbst bei geringen personellen und finanziellen Ressourcen, die Entwicklung eines Hitzeaktionsplans mit den verfügbaren „Bordmitteln“ voranzubringen, um für den nächsten Hitzesommer besser gewappnet zu sein. Viele der Maßnahmen können kostengünstig umgesetzt werden, da es im Wesentlichen um die Bewusstseinsschärfung für diese Thematik geht, um hierdurch Änderungen von Verhaltensweisen bei den Betroffenen zu bewirken.“
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