Pressemitteilung als Ergänzung zum Artikel „Blühstreifen entlang der Ackerränder“ in der Mainpost vom 18. April 2019:
Blühstreifen – aber richtig!
Das Volksbegehren zum Artenschutz war überaus erfolgreich, deshalb kommen erfreulicherweise von den verschiedensten Seiten Vorschläge, wie der Artenschwund gestoppt werden kann.
Wie in der Mainpost berichtet, hat Mitte April der Veitshöchheimer Gemeinderat beschlossen, Blühstreifen an Ackerrändern zu fördern. Eine gute Initiative. Aber leider nur auf den ersten Blick. Denn trotz Einspruch wurde es verabsäumt, die Förderung von 0,17 € je m² an qualitative Bedingungen zu binden.
Dabei wäre das so wichtig gewesen. Denn nun ist es fraglich, ob die sicherlich hübsch anzuschauenden Blühstreifen auch die erhoffte ökologische Nachhaltigkeit entfalten – oder ob sie nicht das Gegenteil bewirken und für die Insekten sogar zu einer tödlichen Falle werden. Die Einwände liegen auf der Hand: Denn sollten auch nur in der Nähe dieser Flächen Pestizide gespritzt werden, wird die vermeintliche ökologische Oase unweigerlich zum Massengrab für all die Tiere, die man doch gerade schützen wollte.
Weil man hier leicht etwas falsch machen kann, haben sich verschiedene Institutionen mit dem Thema befasst. Der Landesbund für Vogelschutz beispielsweise hat eine aufschlussreiche Checkliste für die ökologisch richtige Anlage von Blühstreifen zusammengestellt. Zu den auf ihrer Website* genannten Kriterien gehören u.a.:
- eine Mindestbreite von 10 bis 15 m
- die dauerhafte Anlage über einen Zeitraum von mindestens 3, besser 5 Jahre
- Bodenbewirtschaftung wie Mulchen, Düngung und Pestizideinsatz muss in diesem Zeitraum unterbleiben
Selbst die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft hat sich mit dem Aufruf „Blühstreifen und Blühflächen richtig anlegen“* im Sinne nachhaltiger Ökologie an die Bauern gewandt:
- Auf die Anwendung von Düngern und Pflanzenschutzmitteln in den Blühstreifen/-Blühflächen ist zu verzichten (Abstand halten!)
- Ein Schwarzbrachestreifen als Puffer zur Kulturfläche wäre deshalb ökologisch sehr wertvoll.
- Die Breite von Blühstreifen soll mindestens 3m betragen
Darüber hinaus unterscheidet die Landesanstalt für Landwirtschaft aber auch vier Stufen der richtigen Saatwahl mit abgestufter ökologischer Wertigkeit der Blühflächen:
- Einjährige Mischungen, die mit der Kultur abgemäht werden
- Einjährige Mischungen, die bis in den Winter stehen bleiben
- Mehrjährige Mischungen, die mit der Kultur abgemäht werden, aber im Folgejahr wiederkommen
- Mehrjährige Mischungen, die ohne Eingriffe über viele Jahre stehen bleiben können
Diese Einwände waren dem Gemeinderat bekannt. Die Grünen hatten sie vorgetragen. Es ist daher nicht leicht nachzuvollziehen, warum sich die Verantwortlichen in Veitshöchheim darüber hinweggesetzt haben. Sicherlich sind die Blühstreifen an Ackerrändern eine Bereicherung für das menschliche Auge und bieten Tieren Schutz und Futter. Unabdingbar ist aber eine gute Planung und Orientierung an fachlichen Vorgaben. Denn nicht jede gut gemeinte Tat führt automatisch zu einem guten Ende.
*Weitere Infos unter:
https://www.lbv.de/naturschutz/standpunkte/landwirtschaft/bluehstreifen-im-ackerland/
https://www.lfl.bayern.de/mam/cms07/publikationen/daten/merkblaetter/p_41570.pdf
Günter Thein
Gemeinderat der Gemeinde Veitshöchheim, Umweltreferent des Gemeinderates
Tel.: 0931-93657, email: guenterthein@arcor.de
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