Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Veitshöchheimer Gemeinderat findet, dass die Einschränkung von Solaranlagen im Altort angesichts von Klimakatastrophe und Krieg nicht mehr zeitgemäß ist, deshalb wurde dieser Antrag gestellt, er wird in der Gemeinderatssitzung am 17. Mai 2022 besprochen und hoffentlich angenommen.
Der Antrag im Wortlaut:
Antrag auf Aktualisierung der Ortsgestaltungssatzung – Solaranlagen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Kolleg:innen des Gemeinderats,
die aktuelle Ortsgestaltungssatzung gilt seit 30. Januar 2019. In Bezug auf Solaranlagen (§ 5,Punkt 5), erscheint sie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht mehr zeitgemäß. Sowohl die immer schneller kommende Klimakatastrophe als auch der Krieg in der Ukraine zeigt, dass wir schnellstens weg von fossilen Energien kommen müssen. Solaranlagen sind dafür eine gute Möglichkeit und sie sind zusätzlich noch wirtschaftlich. Die Gemeinde Veitshöchheim sollte deshalb Solaranlagen auch im Altort generell freigeben.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt deshalb folgenden Antrag:
5, Punkt 5 der Altortsatzung wird wie folgt geändert: Solaranlagen (thermisch und Photovoltaik) sind auch im Altort zugelassen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist ein Antrag an die Gemeinde erforderlich um bei Bedarf (Rechtslage) eine Einzelfallprüfung in Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutz durchführen zu können.
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